Die vieldeutige Antwort des Rechts in Zeiten der Gewalt
DOI:
https://doi.org/10.57773/hanet.v8i1.343Abstract
Recht und Moral sind zwei getrennte Bereiche. Das schließt nicht aus, dass sich rechtliche Regeln auf moralische Überzeugungen stützen, nicht zuletzt auch, um auf diese Weise ein erfolgreiches Lernen aus den dunkelsten Zeiten der Geschichte zu dokumentieren. Allerdings ist auch diese Einheit von Recht und Moral fragil, wie Beispiele aus der Anwendungspraxis des Völkerstrafrechts und des humanitären Völkerrechts zeigen. Geheilt wird diese Fragilität wiederum durch das Recht, das so entgegen der ursprünglichen Rechtsanwendung erneut in ein Spannungsverhältnis zur Moral gerät. Übertragen auf den Regelungsbereich von Völkerstrafrecht und humanitärem Völkerrecht bedeutet das, dass Versuche der rechtlichen Eindämmung systematischer, massiver Gewalt mit Überlegungen politischer Opportunität kollidieren und letztlich für mindergewichtig angesehen werden.
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