header image

Ausgabe 2, Band 13 – August 2024

Handeln und Urteilen: Grundlagen des Freiheitsbegriffs in Hannah Arendts politischem Denken

14.–15.12.2023 an der Universität Freiburg

Organisation: PD Dr. Martin Baesler, Universität Freiburg, Professur für Politische Philosophie, Theorie und Ideengeschichte

Elisa Daik, Felix Kistner und Martin Baesler

Die Tagung zu den Grundlagen des Freiheitsbegriffs in Hannah Arendts politischem Denken nahm ihren Ausgang in der Fragestellung, wie Arendt Freiheit als Fähigkeit zum Neuanfang und Sinn von Politik begründet. Die menschliche Fähigkeit zum Anfangen ist in Arendts Dissertation Der Liebesbegriff bei Augustin im augustinischen Begriff der Natalität als Gabe gegründet, wandelte sich dann aber in ihrem Spätwerk Vom Leben des Geistes (2020, 442) zu einer „Tatsache“ des Erscheinens in der Welt. Tritt hier an die Stelle der mit Hoffnung verbundenen Fähigkeit nun eine Faktizität der Freiheit, die es zu entdecken gelte? Arendt schrieb, dass wir mit der Erforschung der Urteilskraft „den toten Punkt“ der Freiheit verstehen lernen, der sich daraus ergibt, dass die Menschen „zur Freiheit verurteilt“ (ebd., 443) sind. Für Arendt ist Freiheit die Grundlage des Politischen. Das Politische ist durch das Handeln bestimmt, nämlich durch die Möglichkeit zur Unterbrechung von Prozessen und der Schaffung von Neuem und noch Unvorhersehbarem. Da der Erhalt des Politischen als Raum der Freiheit nicht nur von der kontinuierlichen Möglichkeit des Neuanfangens, sondern auch des reflektierenden Urteilens der Zuschauer dieser Ereignisse bedarf, stellt sich die Frage nach dem Zusammenhang des Urteilens, des Handelns und der Freiheit.

Diese Aspekte der Freiheit und ihres Begründungszusammenhangs in Arendts Werk wurden im Rahmen der Tagung ausgeleuchtet. SAMANTHA FAZEKAS (Trinity College Dublin) untersuchte Arendts Begriff der Freiheit in seinen zwei Dimensionen. Neben der öffentlichen Dimension von Freiheit als die Möglichkeit des politischen Handelns, weise Freiheit eine zweite, intrinsische Dimension auf, die in der menschlichen Autonomie und Möglichkeit zur Reflexion liege. Die daraus resultierende Möglichkeit, sich aus der politischen Sphäre zurückzuziehen, sei eine notwendige Bedingung für das freie Individuum. Infolgedessen bedürfe es einer Distanz gegenüber den Ereignissen und Handlungen, um eine fundierte Urteilsbildung zu ermöglichen. Fazekas Ansatz warf in der anschließenden lebhaften Diskussion die Frage nach der Bedeutung von Distanz für Handelnde und Urteilende auf. Was bedeutet Abstand nehmen und wer hat die Möglichkeit dazu? Welche Urteilsfähigkeit hätten demnach Personen, die sich als Betroffene in unmittelbarer Nähe politischer Angelegenheiten befinden? Fazekas argumentierte, dass sich das Spannungsfeld zwischen Abstandnehmen und Urteilen bei Arendt auflösen lasse, indem das Urteilen selbst als Handeln zu verstehen sei. Die Distanznahme erlaube Reflexion, erfordere jedoch zugleich einen Perspektivenaustausch. Nur durch Austausch mit anderen Personen über dieselben Belange würden wir unsere Urteilskraft steigern. Somit erschienen Abstand und Austausch als zwei Aspekte von ein und demselben Phänomen. Beides laufe automatisch zusammen, wenn wir urteilen. So bestehe beispielsweise bereits eine Distanzsetzung, dadurch, dass wir in Form einer Reflexion im Zwiegespräch mit uns selbst sind. Der Gedanke lasse sich anhand Relationalitätskonzeptionen weiterführen.

VERONIKA HILZENSAUER (HFPH München) argumentierte in ihrem Vortrag, dass die Freiheit nach Arendt mehr als ein Freisein innerhalb des In-Bezug-Seins zu verstehen sei. Man müsse beachten, dass politisch handelnde Menschen dies stets in einem Bezugsgewebe tun. Arendt habe eine Theorie von Relationalität entwickelt, indem sie zugrunde legt, dass sich menschliche Existenz überhaupt nur in dem „Zusammen der Menschen“ entwickeln könne. Innerhalb relationaler Vorbedingung kann der Ausgangspunkt des Handelns und Sprechens bei Arendt insofern nie der singuläre Mensch sein, sondern immer schon die Menschen im Plural. Nur, wenn sich Menschen in Relation zu anderen befänden, könne man ihr Sprechen und Handeln auch als politisches Handeln, gerichtet auf die Veränderung der Welt, verstehen und nur derartig würden Menschen zu Personen. Weiter befänden wir uns, wie PHILIP BÄRRING (Stockholm University) ausführte, stets in einem zeitlichen Kontext: die Vergangenheit sei unzugänglich und ihre Interpretation Ausdruck der eigenen Urteilskraft, die Zukunft – ebenso unzugänglich – Ausdruck des Willens. Die Gegenwart sei dagegen die Sphäre politischen Denkens und Handelns, in ihr liege gleichzeitig ein Ende und das Wunder des Neuanfangs/der Natalität. Dies wiederum setze voraus, dass wir frei denken, uns zurückziehen, uns freimachen von ideologischer Voreingenommenheit.

Innerhalb eines Bezugsgewebes, so TIM HUTTEL (Universität Rostock) in seinem Vortag, komme der Rhetorik bei Arendt eine wichtige, diskursive Funktion zu, die er in Verbindung mit Arendts Urteilsbegriff brachte. Strittig sei, welche Elemente Arendt hierbei aus der aristotelischen phronesis und Rhetorik aufgreift. In der anschließenden Diskussion wurde infrage gestellt, ob nicht Arendts Ausrichtung auf die faktische Wahrheit zu wenig Berücksichtigung fand.

EVA LIEDAUER (Universität Wien) beschäftigte die Frage, inwiefern das Neue im Anfangen als Neues gerechtfertigt werden könne, ohne dabei den Natalitätscharakter zu verlieren. Dieser Spannung könne begegnet werden, indem Freiheit als performativ gedacht werde, wie sie anhand des Urteilsbegriffs darlegte. LARISSA WALLNER (LMU Berlin) thematisierte in ihrem Vortrag den Zusammenhang von Urteilsvermögen und Einbildungskraft und deklarierte die Imagination als eine Voraussetzung für die Berücksichtigung anderer Perspektiven. Insbesondere bei außergewöhnlichen Ereignissen, die auch, wie sie argumentierte, von persönlicher Natur sein können, zeige sich die Relevanz des Imaginierten für die reflektierende Urteilskraft. Konkret bezog sie sich dabei auf Erfahrungen einschneidender Erlebnisse, wie einer Fehlgeburt.

Wird die reflexive Dimension des Handelns verworfen, so verschwindet eine notwendige Bedingung für Freiheit und damit sie selbst. VILLE SUURONEN (Tampere University) führte den Gedanken in seinem Vortrag am Beispiel des Nationalsozialismus fort. Was Arendt während des Eichmann-Prozesses als „Banalität des Bösen“ bezeichnete, beziehe sich vorrangig auf den Ausschluss von anderen Perspektiven, welche zwangsläufig die Negation einer auf Urteilsbildung basierenden Freiheit zur Folge habe.

OLE MEINEFELD (HU Berlin) betrachtete Arendts Verständnis von Freiheit vor dem Hintergrund von Personalität und Öffentlichkeit. Politische Freiheit werde demnach weder im Denken noch im Wollen, sondern im Handeln erfahren und drücke damit ein Kernkonzept des Arendtschen Republikanismus aus: Freiheit als Erfahrung eines öffentlichen Handelns. In der Öffentlichkeit des Handelns liege damit gleichzeitig – in Anklang an Karl Jaspers – ein „Wagnis“. Damit sei verbunden, sich als Person zu exponieren und als Menschen stets in einem Netz von Beziehungen verortet zu sein. In einem solchen Miteinander ist jede Person in den Worten Arendts zugleich „Zuschauer und Mithandelnder” (Vita Activa 1972, 249). Arendts Freiheitsbegriff entfalte sich somit nicht als individuell konnotierter Begriff der „Wahlfreiheit“, sondern als ein dezidiert politischer.

Die bereits dargelegten Thesen wurden von HANS-PETER KRÜGER (Universität Potsdam) in der abendlichen Keynote zur Tagung zusammengewoben und im Rahmen seines Themas Freisein im öffentlichen Handeln: Zu Hannah Arendts politischem Freiheitsverständnis vertieft. Krüger griff zunächst die Abgrenzung von Arendts Freiheitsverständnis und der üblichen Wahl- und Willensfreiheit auf. Letztere sehe eine Verknüpfung oder gar Gleichsetzung von Freiheit und Souveränität vor. Eine solche Auffassung führe entweder zur Verneinung der Freiheit oder zur scheinbar gegensätzlichen Ansicht, in der die Freiheit einer Person oder Gruppe nur auf Kosten der Freiheit, und somit der Souveränität aller anderen, realisierbar sei. So manifestiere sich Freiheit lediglich im Durchsetzen des eigenen Willens und erzeuge damit eine Dualität des Herrschens und Beherrscht-Werdens. Die Freiheit, wenn sie nach dem Modell der Willensautonomie konzipiert wird, erfordere, so Krüger, Gewaltpotentiale. Seit der Neuzeit wird darum politische Herrschaft nach dem Modell des homo faber „hergestellt“ und nach dem des animal laborans „erarbeitet“. Mit der Technisierung der Politik kehre die Zweckrationalisierung in den Bereich des Politischen ein. Auch Arendts Kritik an der parlamentarischen Demokratie führte Krüger weiter aus. Die Erfahrung der Freiheit im öffentlichen Handeln entspringe direkter Demokratie, oftmals in Form eines revolutionären Geistes, welcher selbst organisiert und unmittelbar in Erscheinung trete. Diese Erfahrung erfolge ohne die Trennung von negativer und positiver Freiheit, sondern indem Vertrauen in das direkte Miteinander-Handeln entstehe und eine neue „Mit-Welt" hervorgebracht werde.

FRIEDRICH WIESSBACH (Universität Münster) führte in seinem Vortrag die Problematisierung der Freiheit als Souveränität weiter aus. Das sich durch die Souveränität manifestierende Feld der Herrschaft würde das gemeinsame Handeln und dadurch, nach Arendt, die Freiheit selbst negieren. Freiheit müsse demnach den Verzicht auf Souveränität bedeuten. ALESSANDRO IORIO (Universität Münster) gelangte zu einer analogen Schlussfolgerung, indem er die Freiheit aufbauend auf Arendt als „Nicht-Souveränität“ konzeptualisierte. Der Schein der Souveränität lasse sich, wie er postulierte, nur mit Gewalt aufrechterhalten. Nach Arendt liege in der Gewalt und ihrem inhärent instrumentellen Charakter immer das Potenzial der Negation von politischer Macht. Doch auch wenn sich die arendtianisch gedachte Freiheit in einer „Nicht-Souveränität“ äußere, könne Gewalt im emanzipatorischen Sinne und unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein. Dies insbesondere, wenn Freiheit als Befreiung gedacht werde. Diesen Gedanken führte VICTOR KEMPF (HU Berlin) weiter aus, indem er die diskursiven und konstitutiven Seiten von Gewalt in Form von Gegengewalt, am Beispiel von Dekolonialisierungskämpfen beleuchtete. Die ersten Versuche einer gemeinsamen Lesart von Frantz Fanon und Hannah Arendt zeichneten dabei ein anregendes Bild, die die Gewalt und ihre diskursive Seite – zumindest im Moment der Realisierung – nicht absolut ausschließen könnten. Dekolonialisierungprozesse enthüllten sich durch eine arendtianische Perspektive in Form einer gemeinsamen widerständigen und kommunikativen Macht, die durch die Bildung eines auf Pluralität fußenden Bezugsgewebes imstande gewesen wäre, die unterdrückende koloniale Macht auszuhebeln.

DOMINIK SCHUHMACHER (Universität Kiel) brachte eine neue Perspektive in den Tagungsdiskurs. Er differenzierte zwischen zwei Auslegungen in Arendts Denken und stellte den Begriff der politischen Virtuosität dem des allgemeinen Handelns gegenüber. Dabei konstatierte er bei Arendt ein elitäres Verständnis der Freiheit, in dem ausschließlich sogenannte Handlungseliten aufgrund von virtù in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten können. Diese politische Virtuosität komme nicht allen Menschen gleichermaßen zu und entlarve damit die Unmöglichkeit der proklamierten Allgemeinheit in Arendts Begriff des Handelns. Dieser solle nach Schuhmacher zusammen mit einer machiavellistisch gedachten virtù modifiziert und als Potenzialität gedacht werden. Damit ließe sich der elitäre Anspruch des Handelns auflösen. In der nachfolgenden Diskussion wurde auf den Begriff des Charismas bei Max Weber eingegangen und dieser als weitere konzeptionelle Ergänzung vorgeschlagen.

Anschließend an die Virtuosität im Handeln betrachtete JOONAS S. MARTIKAINEN (University of Helsinki) neben der virtù auch den Glauben und die amor mundi als weitere Voraussetzungen für Freiheit bei Hannah Arendt. Gerade die Fähigkeit, Neues zu erschaffen und das Wunder der Natalität zu vollbringen, entspringe nicht der menschlichen „Fähigkeit zu wollen“, sondern der „Fähigkeit zu glauben“. Betrachte man die zahlreichen sozialen Beziehungsgeflechte oder historischen Umstände als vorherrschende Determinismen, sei Glaube zu deren Überwindung unerlässlich. Dieser Glaube nähre sich aus der machiavellistischen Tugendvorstellung (virtù) sowie der amor mundi, der Liebe zur Welt, ausgedrückt durch den Willen, die geteilte Sphäre politischer Öffentlichkeit zu wahren. JITAI ZHANG (FU Berlin) argumentierte anhand zweier Beispiele über Freiheit als Raum der Möglichkeiten, dass für Arendt Virtuosität der Schlüssel zur Freiheit sei. Die Performanz des Handelns im Öffentlichen könne in manchen Fällen als Ausdruck von Virtuosität aufgefasst werden, da so neue Erscheinungsformen politischen Handelns geschaffen werden können.

ASTRID HÄHNLEIN (Universität Freiburg) trug vor, dass das Verständnis von Handeln bei Arendt oft von einer mystifizierenden Atmosphäre umgeben und als wundersam beschrieben sei. Inwiefern ein Zusammenhang zwischen Freiheit und Wundern besteht, werde bei Arendt selbst nicht deutlich. Hähnlein stellte kritische Rückfragen an den Wunderbegriff bei Hannah Arendt. Widersprüchlich erscheine es, wenn Arendt von Wundern als eine auf das Politische einwirkende Kraft spricht. Wo politisches Handeln sonst durch das aktive Tun der Menschen bestimmt ist, das den politischen Raum gestaltet, fänden sich Wunder als bedeutender Faktor wieder. Entkoppelt von theologischen Manifestationen, nähmen die Menschen selbst die Rolle des „Wundertäters“ ein, wenn sie zusammenwirken, um Neues zu schaffen, dann gleichwohl staunend vor ihrem Werk stehen, dessen Auswirkungen für sie nicht unmittelbar ersichtlich sind. So schlussfolgerte Hähnlein mit dem optimistischen Ausblick, dass man vor allem im politischen Bereich auf Wunder hoffen dürfe.

MARTIN BAESLER (Universität Freiburg) rekurrierte abschließend auf die Ausgangsfragen der Tagung und hob die werkimmanente Bedeutung der Urteilskraft als einen Schlüssel zu Arendts Freiheitsbegriff hervor. Menschen seien frei und könnten sich in dieser Freiheit auch in der Erscheinungswelt erleben. Hierin gehe Arendt über Kants transzendentale Begründung der Freiheit als Vernunftidee innerhalb einer noumenalen Welt hinaus und suche nach einer Gründung der Freiheit in der phänomenalen Welt. Nach Arendt wurde Kants herausragende Leistung der philosophischen Bestimmung der Eigenständigkeit und Würde des Menschen um den Preis des Dualismus eines „Reichs der Freiheit“ und dem der natürlichen Bedingungen erlangt. Für Arendt sei es ausschlaggebend gewesen, die Freiheit in ihrer Erscheinung in der Welt auszuweisen und sie nicht in der subjektiven Bestimmung zu belassen. Wie können sich Menschen mit der Freiheit arrangieren? Wie können sie ihre Freiheit bejahen? Das geistige Vermögen der Urteilskraft biete nach Arendt den Schlüssel dazu an. Als Vermögen, das Besondere als Besonderes zu fassen, könne das reflektierende Urteilen im Bezugsgewebe des Handelns und Sprechens aus den Perspektiven aller Zuschauenden und im dynamischen Rahmen des Gemeinsinns zu einer angemessenen und den Bedeutungsgehalt greifenden Perspektive auf die erscheinenden Ereignisse im Raum der Freiheit generieren.


Teilnehmende an der Tagung (in der Reihenfolge der Vorträge):

Tim F. Huttel (Universität Rostock) „Die Freiheit der Modernen in der Freiheit der Alten: HAnnah Arendts Urteilslehre als Erneuerung der rhetorischen Tradition“

Dr. Samantha Fazekas (Trinity College Dublin) “Political Judgment: Actualizing Political Freedom”

Eva Liedauer (Universität Wien) „Ambivalenzen im Urteilen: Über das Urteilen als Anfangen und das Angefangene als Gegenstand des Urteilens“

Dr. Larissa Wallner (LMU München) „Imaginierte Destruktion, Möglichkeits- und Gemeinsinn als Bedingungen politischer Freiheit bei Hannah Arendt”

Veronika Hilzensauer (HFPH München) „Der Mensch im Bezugsgewebe: Zu Arendts Relationalitätskonzeption als Voraussetzung für Handeln und Freisein.”

Jitai Zhang (FU Berlin) „Inspiring Novel Space of Possibilities: A Modal Interpretation of Hannah Arendt’s Political Virtuosity”

Philip Bärring (Stockholm University) „The political present – Arendt, Liberation in Temporal Clarity, and Freedom”

Ole Meinefeld (HU Berlin / Heinrich-Böll-Stiftung e.V.) „'Das Wagnis der Öffentlichkeit' - Hannah Arendts Verständnis von Freiheit vor dem Hintergrund ihrer Konzeptionen von Personalität und Öffentlichkeit”

Prof. Dr. Hans-Peter Krüger (Universität Potsdam) „Freisein im öffentlichen Handeln: Zu Hannah Arendts politischem Freiheitsverständnis”

Friedrich Weißbach (Universität Münster) „Unsouveräne Freiheit”

Dr. Joonas S. Martikainen (University of Helsinki) „Faith, Virtù, and Amor Mundi: Arendt on the Enabling Conditions of Freedom”

Dr. Alessandro Iorio (Universität Münster) „Freiheit als Nicht-Souveränität”

Dr. Astrid Hähnlein (Universität Freiburg) „Von Wundertätern und Heilsbringern: Einige kritische Rückfragen an den Wunderbegriff bei Hannah Arendt”

Dr. Victor Kempf (HU Berlin) „Arendt und Fanon über die gewaltsame Grenze der Freiheit und ihre Überwindung”

Dr. Ville Suuronen (Tampere University) “Human superfluity, nobodiness and thoughtlessness in the political thought of Hannah Arendt”

Dominik Schumacher (Universität Kiel) „Politische Virtuosität vs. allgemeines Handeln: Zwei Freiheitsbegriffe im Denken Hannah Arendts”

PD Dr. Martin Baesler (Universität Freiburg)„Orientierung im Freisein–Über die Urteilskraft als Schlüssel zur Freiheit bei Hannah Arendt” – Zusammenfassung der Tagung