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Ausgabe 1, Band 10 – Dezember 2020

Über Wahrheit und Lüge im politischen Sinn. Arendts Konzept der Meinungsbildung

Georg Zenkert

Professor am Institut für Philosophie und Theologie der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Abstract:

Arendts Essay irritiert in Zeiten von Fake-News mit der These, dass der Anspruch auf Wahrheit im Kontext der Politik abzuweisen sei. In der Tat leistet Arendt mit ihren Überlegungen einen Beitrag zur fälligen Rehabilitierung der Meinungen in ihrer praktischen, handlungsleitenden Funktion gerade durch die Abgrenzung von Meinungen gegenüber dem in politischen Verhältnissen unangemessen Anspruch auf unbedingte Wahrheit. Im Horizont von Meinungen erschließen sich die Möglichkeiten des Handelns. Vernunftwahrheiten erweisen sich dagegen auf dem Feld des Politischen, das sich für Arendt durch den Pluralismus der Meinungen konstituiert, als tyrannisch.

Aus dieser Perspektive ergibt sich eine analytisch schärfere Diagnose der politischen Lüge, als es die auf Moral abgestellten Invektiven zu leisten vermögen. Lüge unterminiert, für alle Beteiligten, die Orientierungsfunktion der öffentlichen Meinung.

Arendt's essay irritates in times of fake news with the thesis that the claim to truth in the context of politics must be rejected. In fact, Arendt's reflections contribute to the due rehabilitation of opinions in their practical, action-guiding function precisely through the differentiation of opinions from the claim to absolute truth that is inappropriate in political circumstances. In the horizon of opinions the possibilities of action open up. In contrast, truths of reason prove to be tyrannical in the field of the political, which for Arendt is constituted by the pluralism of opinions.

From this perspective, an analytically sharper diagnosis of the political lie emerges than the invectives based on morality can provide. Lies undermine, for all participants, the orientation function of public opinion.

Im gegenwärtigen Diskurs um Wahrheit und Lüge in der Politik dürfte Arendts Feststellung, Wahrheit sei vom Standpunkt des Politischen aus betrachtet tyrannisch, eher auf Befremden stoßen. Nach wie vor gilt als anrüchig, dass Arendt der Meinung einen prominenten Platz in der politischen Welt zuweist, während ihr der Wahrheitsanspruch im politischen Kontext eher suspekt erscheint. Mit ihren Überlegungen zum Verhältnis von Wahrheit und Politik im gleichnamigen Essay bewegt sich Arendt an der Grenze von politischer Philosophie und Publizistik mit einem Format, dass auch Kant für eine ganz ähnliche Thematik wählt. Arendt folgt ihrem Vorbild, indem sie sich kritisch mit einem Gemeinplatz auseinandersetzt.1 Während Kant sich mit dem Theorie-Praxis-Verständnis beschäftigt, behandelt Arendt die Spannung zwischen Wahrheit und politischer Macht. Inhaltlich sind beide durchaus verwandt: Kant behandelt die Common-Sense-Auffassung, dass das, was die Theorie statuiert, nicht auch in der Praxis gilt; Arendt thematisiert das Spannungsverhältnis von theoretischer Wahrheit und politischer Macht. Beide ziehen eine systematische Grenze zwischen Theorie und Praxis, die indes unterschiedlich gedeutet wird. Kants Auffassung basiert auf der metaphysischen Differenz der Welt der Phänomene und der noumenalen Welt, die sich spiegelt in der Unterscheidung zwischen theoretischer und praktischer Vernunft, Wissen und Wollen. Arendt bezieht sich auf die Differenz zwischen Vernunftwahrheiten und praktisch relevanten Meinungen.

Zugleich aber zeigen Kant und Arendt, dass das Verständnis von Theorie und Praxis, das den jeweiligen Annahmen zugrunde liegt, unzureichend ist, dass das Verhältnis von Theorie und Praxis ganz anders interpretiert werden muss, als dies in den Gemeinplätzen vorgegeben. Hier gehen Kant und Arendt unterschiedliche Wege. Für Kant gilt, dass es, richtig verstanden, eine Theorie gibt, die praktisch von Bedeutung ist, nämlich die Moralphilosophie. In diesem Sinne, im Namen einer Metaphysik der Sitten, reklamiert Kant den Wahrheitsanspruch der Theorie der praktischen Vernunft auch für die moralische Praxis. Es gibt keinen Substanzverlust beim Übergang vom praktischen Wissen zum Handeln, weil sich der Maßstab der Vernunft nicht relativieren lässt.

Arendt dagegen macht deutlich, dass diejenigen, die den Anspruch auf Wahrheit erheben, sich außerhalb des politischen Bereichs stellen. Wahrheit ist hinsichtlich ihrer politischen Wirkung despotisch. Damit verfolgt sie ein anderes Ziel als Kant, das in gewisser Hinsicht dessen Auffassung konträr entgegengesetzt ist, sofern nämlich die praktische Bedeutung der Meinung grundsätzlich gegen theoretisches Wissen abgesetzt wird. Insofern ist ihr Essay eine Auseinandersetzung mit Kant und indirekt auch mit dem Kantianer Karl Jaspers. Ihre Thematik ist die explizite Kritik der geläufigen Auffassung, „dass es um die Wahrheit in der Politik schlecht bestellt“, dass Wahrheit ohnmächtig ist und dass Lüge und politische Macht Hand in Hand gehen.2
Bekanntlich sucht Arendt aus Kants Lehre von der Urteilskraft dessen eigentliche politische Theorie zu rekonstruieren, ein Unterfangen, das jedoch über tastende Versuche nicht hinausgekommen ist3. Der Essay über Wahrheit und Politik bildet dazu die komplementäre kritische Distanznahme gegenüber einer hegemonialen Dominanz der Theorie über die Praxis. Für die Arendt-Rezeption stellt diese Absetzung eine Zumutung dar, die viele, auch wohlwollende Interpretinnen und Interpreten irritiert.4 Weit verbreitet ist die Auffassung, die Gegenwart sei gekennzeichnet von einem bedrohlichen Verlust der Moral in der Sphäre des politischen Handelns. Flankiert wird diese Überzeugung durch die gleichzeitig sich aufdrängende Erfahrung, dass politische Akteure häufig bedenkenlos Tatsachen in Frage stellen oder ignorieren. So scheint die Grundlage der Politik durch den Verlust des Wahrheitsanspruchs zu erodieren.
Eine ganz andere, scheinbar konträre Gegenwartsdiagnose kann aber ebenso Plausibilität beanspruchen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Handlungsfeld der Politik mit hohen normativen Erwartungen überzogen ist. In der Gesamtwirkung kann Hypermoral die Praxis durch Überdeterminierung individueller oder kollektiver Verantwortung bis zur Selbsttäuschung verzerren.5 Das Phänomen der political correctness ist ein Ergebnis dieser Moralisierung der Politik. Die mediale Präsentation politischer Ereignisse bietet dem hochentwickelten moralischen Reflexionsvermögen der interessierten Öffentlichkeit ein unerschöpfliches Reservoir an Beispielen moralischer Verfehlungen. Dass wachsendes moralisches Bewusstsein eine zunehmend pessimistischere Sicht auf Politik zur Folge hat, dürfte insofern nicht überraschen. Auf der anderen Seite sind politische Entscheidungen in der Regel durch überprüfbares und öffentlich zugängliches Tatsachenwissen fundiert. Politische Professionalität wird im Allgemeinen mit Sachkenntnis gleichgesetzt, verkörpert von rational organisierten Administrationen. Politik mutiert unter deren Einfluss in die Exekution des Sachzwangs. Dass beide Diagnosen sich zu widersprechen scheinen, befördert die allgemeine Skepsis gegenüber Politik und die weit verbreitete Politikverdrossenheit.

Verkompliziert wird die Situation durch die poststrukturalistische Dekonstruktion von Normen und die konstruktivistische Verflüssigung von Tatsachen, die dann in der Tat, im Gegensatz zu ihrer ursprünglichen Intention, delegitimierende Wirkung entfalten. Eine desillusionierte Moral, die sich in ihren unterschiedlichen und teils widersprechenden Ausprägungen darauf verständigt hat, dass Politik ohne Werte und Wahrheitsbezug agiert, bricht sich an der konzedierten Pluralität von Normen und quittiert auch diesen Umstand mit der Diagnose, dass Politik heillos sei. Gleichzeitig droht sich der stabilisierende Bezug auf Tatsachen in sein Gegenteil zu verkehren, indem die Inanspruchnahme alternativer Fakten politisch hoffähig wird. Hier offenbart sich die Ohnmacht einer Aufklärung, die im Namen einer liberalen Praxis ihre eigenen Voraussetzungen untergräbt. Ihr Wahrheitsanspruch verkümmert zum bloßen Gestus derer, die auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen meinen.

Parallel dazu ist die Konzeption von Politik von zwei Seiten unterhöhlt worden. Die These der Unregierbarkeit, die Foucault, Deleuze und Guattari in kritisch-subversiver Absicht verfolgen, koinzidiert auf verblüffende Weise mit der Forderung des Neoliberalismus, den Staat abzubauen und Politik auf Mikropolitik umzustellen.6 Es wäre indes naiv zu glauben, dass diese auf den ersten Blick verworrene Situation gänzlich neuartig und singulär ist. Vielmehr sprechen die Begriffsmuster, die ihr zugrunde liegen, für eine bereits seit längerem sich anbahnende Entwicklung. Arendts Invektive öffnet in dieser Verwirrung neue Blickachsen, die dazu angelegt sind, einige der Ursachen der Irritation zu erkennen zu geben.
  1. I.Meinung als Form praktischen Wissens 

Fundamental ist die Frage, was unter Politik zu verstehen sei. Arendts Konzeption von Politik setzt nicht, wie in der politischen Wissenschaft üblich, mit Herrschaftsbeziehungen oder der institutionellen Infrastruktur an, sondern geht von der Idee gemeinsamen Handelns aus. Der neuralgische Punkt ist dabei der Modus der Verständigung. Nach Arendt sind es die Meinungen, die den politischen Diskurs und damit die Politik selbst entscheidend prägen. Darin folgt Arendt dem Modell von Politik, das maßgeblich Aristoteles entwickelt hat. Dieses geht vom Prinzip der Orientierung durch Meinungen aus. Unter dieser Prämisse zeigt sich der rhetorisch geprägte Austausch von Meinungen als Daseinsform einer dem Gemeinwohl verpflichteten politischen Verfassung.

Mit der These, dass Meinungen das Medium des Politischen sind, setzt sich Arendt gegen die platonische Tradition ab, der zufolge Politik auf Wahrheit gegründet werden muss. Mindestens so wirkungsmächtig wie Platon ist das seit Descartes und Bacon geltende Verdikt über die Meinung als unzureichende Form der Erkenntnis. Dass Meinungen das Handeln prägen, ist zumindest als alltägliche Erfahrung kaum zu bestreiten. Die neuzeitliche Auffassung von Politik ist jedoch geprägt von der Überzeugung, dass Meinungen als bloße Vorurteile vernünftiger Einsicht weichen sollten.7 Die Theorien des Gesellschaftsvertrags sind durchgängig zu verstehen als Versuche, politische Praxis dem Paradigma des Wissens und der universalen Vernunft unterzuordnen.

Kants fundamentale Unterscheidung des theoretischen und des praktischen Gebrauchs der Vernunft stellt hier insofern eine Zäsur dar, als damit die pauschale Unterordnung des praktischen Wissens unter die theoretische Erkenntnis aufgehoben wird. Der Preis für diese Autonomie der praktischen Vernunft ist jedoch die Begrenzung des praktischen Wissens auf rein normative Sätze, die ihre Dignität der Entkoppelung von allen empirischen Fragen verdankt.

Noch das Modell der Diskursethik bleibt diesem epistemischen Schema verhaftet. Die Diskursethik adressiert Meinungen entweder unter dem Manipulationsverdacht oder als Moment diskursiver Läuterung. Zwischen subjektiver Kontingenz des Meinens und vernünftiger, konsensorientierter Ermittlung wahrer Interessen erstreckt sich ein Bereich eingespielter Praxis, in dem die Mechanismen der Macht ihre eigene Legimitation durch eine manipulativ inszenierte öffentliche Meinung schaffen.8 Die diskurstheoretische Reduktion der Meinung schlägt sich in der Konzentration des praktischen Diskurses auf den Modus der Rechtfertigung nieder. Damit soll ein der theoretischen Wahrheit analoger Geltungsanspruch erhoben werden, der Meinungen ihrerseits als praktisches Prinzip rechtfertigt. Mit dem Selbstverständnis dessen, der eine Meinung äußert, hat diese artifizielle Inanspruchnahme des praktischen Wissens jedoch nichts gemeinsam.
Die massive Aufmerksamkeit, die Meinungen in der sozialwissenschaftlichen Theoriebildung gleichwohl finden, ändert nichts an diesem reduktionistischen Blick. Diese löst Meinungen aus ihrem Kontext und identifiziert sie als Indikatoren von sogenannten Einstellungen (attitudes).9 Mit den Einstellungen soll die psychische Ebene der Verhaltensinvarianzen wissenschaftlich zugänglich werden. Meinungen gelten demnach nicht als Medium der Orientierung und der Verständigung, sondern als Ausdruck von Dispositionen, die den Handelnden selbst nicht unbedingt zugänglich sein müssen. In dieser Form wird der Begriff der Meinung operationalisierbar für die empirische Meinungsforschung. Dabei gerät aber in der Tat die praktische Bedeutung der Meinungen aus dem Blick. Die Demoskopie hat Meinungen gänzlich vom Wahrheitsanspruch entkoppelt; sie wird zum bloßen Faktor für eine wissenschaftliche Erschließung des Verhaltens, das den Akteuren meist selbst nicht bewusst ist.
Meinungen werden in diesen Deutungsschemata entweder dem diskurstheoretischen Paradigma wahrheitsähnlicher Rechtfertigung untergeordnet oder für die sozialwissenschaftliche Analyse funktionalisiert. Dem­gegenüber zielt Arendts Ansatz auf eine Rehabilitierung der Meinungen in ihrer praktischen, handlungsleitenden Bedeutung. Irritierend für die Rezeption ist bis heute die schroffe Absetzung vom Anspruch theoretischer Wahrheit, die Meinungen als infallibel erscheinen lässt. Wer Wahrheitsansprüche erhebt, so Arendt, steht außerhalb der politischen Praxis.10 Wenn sie Madisons Diktum zitiert, das jede Regierung auf Meinungen beruht,11 dann versteht sie darunter nicht nur eine empirische Feststellung, sondern die legitimatorische Grundlage des Staates. Wer sich von Meinungen zugunsten eines Wahrheitsanspruchs distanziert, setzt sich damit vom Orientierungskontext der Praxis ab. Worauf beruht die Differenz von Meinung und Wahrheit? Sind Meinungen nicht Annäherungen an Wahrheit im Sinne der Wahrscheinlichkeit? Ein Wahrheitsanspruch innerhalb der Praxis zu erheben ist deshalb problematisch, weil er auf der prinzipiellen Distanz zu Meinungen beruht. Descartes und Bacon haben diese methodische Reinigung als Frage der moralischen Haltung betrachtet. Wissen definiert sich durch Absetzung von bloßer Meinung. Wer Wissen sucht, muss sich von allem Meinen befreien. Eine bloße Meinung ist gleichbedeutend mit Irrtum, so wie Vorurteile nicht nur als unvollkommene oder vorläufige Urteile gelten, sondern als Täuschungen, die den Zugang zum Wissen verstellten.12
Älter als diese epistemische Disqualifikation der Meinung ist die metaphysische, die Parmenides und Platon vollziehen. Platon reserviert den Terminus Wahrheit für den übermenschlichen Bereich, während die Sphäre des kontingenten Handelns nicht wahrheitsfähig ist. Arendt bezieht sich auf diese Unterscheidung, wenn sie Meinung als die für den menschlichen Bereich spezifische Wissensform charakterisiert. Unter dem menschlichen Bereich versteht sie nicht eine bestimmte Sphäre der Wirklichkeit, sondern die zukunftsoffene Perspektive des Handelns.13 Meinungen sind das Wissen, mit dem sich die Welt der Möglichkeiten erschließen lässt. Sie eröffnen Räume individuellen und kollektiven Handelns; insofern sind Meinungen zukunftsbezogen. Wer Wahrheitsansprüche erhebt, bezieht sich dagegen auf die Vergangenheit.
Auffällig ist, dass Arendt in diesem Zusammenhang nicht das spezifisch normative Wissen thematisiert, das mit moralischen Urteilen verbunden ist, sondern ein Wissen, das sich eher an Geschmacksurteile anlehnt. Deshalb kann sie auch in Kants Kritik der Urteilskraft dessen eigentliche politische Philosophie vermuten. Hier erwägt Kant die Möglichkeit von Urteilen ohne vorausgesetzte objektive Prinzipien. Urteilen bedeutet dann nicht einfach die Anwendung einer Norm, sondern die Überprüfung der inneren Stimmigkeit, die sich im Falle der reflektierenden Urteilskraft durch die zwanglose Harmonie mit den Verstandeskräften anzeigt. Diese Koinzidenz lässt auf die Idee eines Gemeinsinns schließen.14 Auf das politische Urteil lässt sich dieses Schema jedoch nur bedingt übertragen, denn hier liegen, anders als im Falle von Geschmacksurteilen, in der Regel explizite und implizite Normen vor. Allerdings sind diese Normen nicht sakrosankt, sondern selbst Gegenstand der Auseinandersetzungen. Urteilskraft wird insofern entweder als Regelanwendung unter Voraussetzung geltender Normen veranschlagt, oder sie operiert als reflektierende Urteilskraft, die Richtigkeit ohne Normen statuiert beziehungsweise normative Orientierung stiftet. Entscheidend ist dann, dass der postulierte Gemeinsinn die normative Ausrichtung erst ermöglicht.

Abgesehen von Diskursen, die Legitimationsfragen betreffen, sind Meinungen nicht ausschließlich mit Normen befasst, sondern stellen eine Beziehung zwischen Normen und Sachverhalten her. Auch hier ist die Analogie zum Geschmacksurteil nur bedingt erhellend. Geschmacksurteile beziehen sich auf den ästhetischen Schein, politische Urteile auf die Wirklichkeit und Möglichkeit des Handelns. Im Unterschied zum rein ästhetischen Urteil also ist das politische Urteil, das sich in Meinungen niederschlägt, eine Proposition, die sich einerseits auf Sachverhalte bezieht, und andererseits auf normativen Prämissen beruht. Diesen Zusammenhang gilt es im Auge zu behalten, wenn Meinungen und Tatsachen voneinander abgegrenzt werden.

  1. II.Tatsachenwahrheiten 

Tatsachenwahrheiten, die Arendt in Orientierung an Leibniz von Vernunftwahrheiten unterscheidet,15 sind das Feld, in dem sich die politische Wirklichkeit abzeichnet. Tatsachen, „die Ergebnisse menschlichen Zusammenlebens und Zusammenhandelns“,16 stellen den Bereich des Politischen dar. Die von Arendt betonte Differenz zwischen der Sphäre der Wahrheit und der Welt der Politik betrifft nur die Vernunftwahrheiten. Eine Inanspruchnahme von Vernunftwahrheiten seitens der Politik ist ebenso unangemessen wie eine vom Standpunkt der Theorie unternommene politische Intervention im Namen der Wahrheit.

Das bedeutet nun nicht, dass Tatsachenwahrheiten der Beliebigkeit des Meinens ausgeliefert wären. Tatsachen sind zwar Gegenstand des Meinens, aber im Unterschied zu Fiktionen sind sie nicht dem Meinenden zur Disposition gestellt. Tatsachen sind Fixpunkte des Handelns, auf die sich Handelnde im Modus des Meinens beziehen können. Dass Tatsachen, wie in den gegenwärtigen politischen Auseinandersetzungen, als deutungsabhängig, als Ergebnisse von Interpretationen präsentiert werden, ist nach Arendt ein Indiz dafür, dass Politik ihre Würde verloren hat.

Die Relativierung der Tatsachen ist zweifellos ein Ergebnis postmoderner Dekonstruktion des modernen Wissensparadigmas. Dass Tatsachen als die solide Basis des Wissens gelten und zugleich im Sinne Foucaults als Produkt der ‚Wahrheitsregime‘ verstanden werden können, ist auf der Folie der epistemischen Vorgeschichte des Begriffs besser zu verstehen. Das deutsche Wort ‚Tatsache’ taucht zum ersten Mal 1756 in theologischem Kontext auf als Übersetzung des Ausdrucks ‚matter of fact’ (in Entsprechung zum lateinischen ‚res facti’) im Kontext einer Abhandlung, in der die heilsgeschichtlich bedeutsamen Handlungen Gottes dargelegt werden.  Tatsachen sind verbürgte, wirklich geschehene Handlungen. Vor allem durch Hamann und Herder gewinnt das Wort Publizität und avanciert schließlich zu einer unverzichtbaren Kategorie historischen Denkens. Tatsachen sind nach säkularer Auffassung die unwiderruflichen Ereignisse der Geschichte. In diesem Sinne kann der Begriff auch im Rahmen der Naturgeschichte auf natürliche Prozesse übertragen werden. Mit dieser Übertragung verblasst jedoch der ursprünglich konstitutive Handlungskontext. Tatsachen werden zum Gegenstand theoretischen Wissens, obwohl sie sinngemäß dem Handlungszusammenhang angehören.

Das lateinische factum ist in der Sprache des Römischen Rechts in der Regel als Tat ausgewiesen. Der philosophische Gebrauch des Begriffs knüpft daran an, jedoch mit einer signifikanten Bedeutungsverschiebung. In der Maxime verum et factum convertuntur, die von Vico und sinngemäß auch von Hobbes verteidigt wird,17 ist factum, wie der Kontext zweifelsfrei ergibt, im Sinne des Gemachten zu verstehen. Das Faktum können wir deshalb begreifen, weil wir es selbst herstellen. Das Ideal dieser Wissensform bietet die analytische Geometrie, die insofern das neuzeitliche Methodenideal verkörpert.  
Diese Verschränkung von Handlung und Wissen prägt den Begriff des Faktums beziehungsweise der Tatsache. Eine Tatsache in diesem Sinne ist eine Handlung, diese aber nun nicht wörtlich verstanden, sondern als eine Handlung des Verstandes, als die Form, in der ein Sachverhalt sich im Medium des Verstandes konstituiert. Mit den Versuchen, eine verlässliche Methode des Wissens zu finden, die von Bacon und Descartes initiiert werden und seit dem 18. Jahrhundert das Selbstbild der modernen Wissenschaften prägen, wird die Opposition von natürlichen Fakten und Artefakten, natürlichen Sachverhalten und menschlichen Erfindungen festgeschrieben.18 Die Grenzziehung betrifft unmittelbar das menschliche Denken selbst, sofern zwischen methodisch vorgehendem Verstand und freier Einbildungskraft unterschieden wird.

Im Grunde ist damit das heute einschlägige Verständnis von „Tatsache“ bereits vorgeprägt: Als Tatsache gilt eine durch Vernunftgründe oder durch Erfahrung abgesicherte Wahrheit, die zur Gewissheit wird. Dass Fakten als Basis empirischen Wissens betrachtet werden ist ein Ergebnis dieser neuzeitlichen Reduktion des Bereichs der Erfahrung auf sogenannte Tatsachen.  Sie gelten als Gegenstände von Begriffen, deren objektive Realität bewiesen werden kann. Damit kommen als Tatsachen nur einfache Sachverhalte in Frage, elementare Beobachtungen, die dem menschlichen Einfluss entzogen sind. Tatsachen präsentieren sich als irreduzible Atome des Wissens.

Die epistemische Purifikation der Tatsachen im Interesse einer Neubegründung der empirischen Wissenschaft entzieht die Tatsachen der Welt des menschlichen Handelns und der Urteilskraft und lässt einzig den Akt des Erkennens als valides Faktum gelten. Dieser Schritt erweist sich als produktiv für die empirischen Wissenschaften, aber problematisch für die politische Welt, die sich damit am Maßstab methodisch erworbenen Wissens messen lassen muss. Politisch relevante Ereignisse sind jedoch eher historischen oder juristischen Tatsachen verwandt als wissenschaftlichen Sachverhalten. Der Bezug auf wissenschaftliche Tatsachen im politischen Kontext erweist sich daher häufig als irritierend. Wissenschaftliches Wissen im Sinne der Naturwissenschaften wird unvermeidlich ambivalent, sobald es für politische Absichten zitiert wird, weil es einerseits kraft seines Anspruchs auf Gewissheit unbedingte Anerkennung fordert und andererseits im politischen Austausch der Meinungen in den rhetorischen Sog des Überredens und Überzeugens gerät. Eine Tatsache wird zum Motiv eines Plädoyers, das im Interesse einer politischen Zielsetzung vorgetragen wird. Das macht die Tatsache nicht weniger gewiss, aber es könnten auch andere Tatsachen erwähnt oder der Hinweis auf die Tatsache zu einer anderen Schlussfolgerung geführt werden. Tatsachen nehmen in Verbindung mit Meinungen ganz unterschiedliche Färbungen an.

Die prekäre Verbindung von Tatsachenwahrheiten und Meinungen in praktischer Absicht lässt sich nicht durch eine Beschwörung unbestechlicher Tatsachenwahrheiten unterlaufen. Die praktische Wirklichkeit erschöpft sich nicht in der Summe aller Tatsachen, weil Tatsachen nur Vergangenes betreffen,19 eine Handlungssituation aber auch die Gegenwart und Zukunft einschließt. Um ihre praktische Relevanz zu behaupten, müssen Tatsachenwahrheiten im Medium der Meinungen aktualisiert werden. Damit sind sie aber auch der Arbitrarität des Meinens ausgesetzt.
  1. III.Tatsachen oder Meinungen? 

Es ist diese Ambivalenz, die den Bezug auf Tatsachen im politischen Kontext belastet. Tatsachen stehen nicht für sich, sie sind keine Argumente, und der Bezug zum Handeln muss eigens hergestellt werden. Diese Beziehung ist brisant. Mit der Unterscheidung von Vernunftwahrheiten und Tatsachenwahrheiten, die sich Arendt zu eigen macht, betont sie zunächst, dass der Anspruch auf absolute Wahrheit im politischen Raum absolut destruktiv ist.20 Zugleich wird deutlich, dass der mit Tatsachenwahrheiten erhobene Wahrheitsanspruch sich auf Sachverhalte und Umstände bezieht, die dem Bereich des Veränderlichen angehören. Der Status der Tatsachenwahrheiten ist nun nicht allein dadurch gekennzeichnet, dass diese weniger gewiss sind, wenngleich empirisches Wissen prinzipiell fallibel ist. Entscheidend für den politischen Kontext ist vor allem, dass Tatsachen erst durch Meinungen in ein Urteil hinsichtlich der Einschätzung der politischen Situation eingebunden werden müssen. Damit droht die Differenz zwischen wahrheitsbezogenem Wissen und Meinung zu verschwimmen. Führt dies zu einer Auflösung von Tatsachen in Meinungen, dann wird jeder Wahrheitsanspruch desavouiert. Die Dignität der Meinung selbst hängt jedoch von der Inanspruchnahme der Tatsachen im politischen Diskurs ab. Es ist ein gravierender Unterschied, ob Tatsachen als bloße Meinungen behandelt oder ob Meinungen sich auf Tatsachen beziehen in einer Weise, die immer auch andere Bezugnahmen als möglich erscheinen lässt.

Die Differenz schlägt sich im Umgang mit Meinungen und Tatsachen nieder. Tatsachen lassen sich überprüfen und jede Tatsachenbehauptung impliziert die Bereitschaft, sich einer idealiter neutralen Überprüfung zu stellen. Meinungen dagegen werden beurteilt. Wer eine Meinung äußert, nimmt Stellung und fordert andere zur Stellungnahme heraus. Es handelt sich also um unterschiedliche epistemische Einstellungen, um unterschiedliche Sprachspiele. Werden die Differenzen verwischt, so führt dies zu einem Verfall der politischen Kommunikation, da jede Äußerung sich als bloße Ansichtssache darstellt, die sich vernünftiger Beurteilung entzieht. Dann beschränkt sich die praktische Funktion auf die Frage der Durchsetzung der eigenen Meinung.

Die Gefahr einer Fehlentwicklung droht aber auch von der anderen Seite, wenn Meinungen als Tatsachen behandelt werden und diese damit ihren intentionalen Akzent verlieren. Ein methodisch ermitteltes Meinungsbild kann so zur Verfügungsmasse manipulativer Kräfte werden, das jede Debatte erübrigt. Sollen Meinungen ernst genommen werden, dann muss deutlich werden, dass sich mit ihnen Handelnde positionieren und damit am Prozess der Meinungsbildung beteiligen wollen. Ein inflationärer Einsatz von Meinungsforschung kann sich diesen Prozess durch den Wechsel zu einer überwiegend strategischen Einstellung unterminieren.

Urteilen ist ein Akt, der Tatsachen mit normativen Sätzen verbindet. Dieser elementaren Struktur folgt auch in der Regel die Äußerung einer Meinung in praktischer Absicht im politischen Umfeld. Meinen, dass etwas der Fall sei, wäre dann genauso ein Grenzfall wie die Meinung bezüglich der Geltung einer Norm. Reine Tatsachenbehauptungen dagegen sind kategorial den empirischen Wissenschaften zuzuordnen oder lehnen sich an diese an im Modus der Wahrscheinlichkeit. Eine Norm zu konstatieren ist als Sprechakt einer Autorität denkbar, bildet aber ansonsten den Übergang zu Verfahren der Normenbegründung, sei es im institutionellen Sinne wie bei Rechtsnormen oder im Sinne diskursiver Normenbegründung wie bei moralischen Normen.

Arendt betrachtet die Verbindung von Tatsachen und Meinungen als Standardfall und eruiert die Verbindungen beider und deren Pathologien. Da Meinungen im politischen Denken diskreditiert sind, so ihre Diagnose, kommt es häufig zu einer Verzerrung im Verhältnis von Fakten und normativer Disposition. Wenn der Gegensatz einer Tatsachenwahrheit die Lüge ist, dann ist diese Differenz der neuralgische Punkt der politischen Verständigung. Eine Verwischung der Grenzen zwischen Tatsachen und Lügen glaubt sich auf die unvermeidliche Perspektivität aller politischen Meinungen berufen zu können und modelliert Tatsachen nach eigenem Gutdünken und politischer Interessenlage. In der Tat aber ist nicht das Faktum, sondern die Einschätzung des Faktums eine Frage der Disposition.

Die Manipulation von Fakten, genauer deren verzerrende oder missbräuchliche Darstellung gehört zum traditionellen Repertoire politischer Auseinandersetzungen. Neu ist im zwanzigsten Jahrhundert, dass nicht die Verheimlichung von Tatsachen, der arcana imperii gemäß der Lehre der Staatsräson, sondern die erkennbar falsche Behauptung sich als effektivstes Mittel politischer Manipulation durchsetzt. Arendts Diagnose, die politische Lüge der Gegenwart tendiere dazu, offenbare Tatbestände zu verleugnen,21 ist angesichts der jüngeren Entwicklung der politischen Verhältnisse in den USA und Europa von verblüffender Aktualität. Die Täuschung hinsichtlich eines offenbaren Sachverhalts funktioniert nur als kollektive Selbsttäuschung, indem die Differenz von Meinungen und Tatsachen nivelliert wird.

Die Auflösung von Tatsachen in Meinungen scheint legitimiert durch den Befund, dass jeder Bezug auf Tatsachen letztlich arbiträr ist, dass Tatsachen aus unterschiedlicher Perspektive sich unterschiedlich präsentieren. Tatsachen mutieren zu Meinungen. Die Diskreditierung der Meinungen bedeutet folglich nicht, dass Meinungen nicht mehr Gehör finden oder erst gar nicht mehr geäußert werden. Vielmehr zeichnet sich eine Inflation der Meinungen ab, die immer unüberschaubarer und hinsichtlich ihrer Wirkung unberechenbarer werden. Der entscheidende Effekt besteht vielmehr darin, dass Meinungen in der Selbstwahrnehmung der Akteure zwischen Fakten und Werturteilen oszillieren.

Die Ambivalenz der Fakten kommt darin zum Ausdruck, dass sie einerseits in der Entgegensetzung zu bloßen Werturteilen als unverrückbare Grundpfeiler politischer Entscheidungen, und andererseits selbst als Produkte eines bestimmten Wahrheitsregimes gelten. Ein Fetischismus der Tatsachen, der sich politischer Auseinandersetzungen entzieht und politische Weichenstellungen als alternativlos betrachtet, wird unvermittelt mit der ebenso zwingenden Einsicht in die Perspektivität jeder Darstellung konfrontiert. Komplementär dazu findet sich im zeitgenössischen Diskurs wie schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine moralische Überdeterminierung, die sich mit dem nietzscheanischen Credo eines Werterelativismus überkreuzt. In dieser Konstellation, die zu unterschiedlichen Kombinationen führen kann, finden politische Auseinandersetzungen statt. Ob sich der Relativismus auf Fakten und Werte gleichermaßen bezieht oder nur ein Moment betrifft, ob sich die Position zu einem Chiasmus von Faktengläubigkeit und Wertrelativismus oder im schlimmsten Fall der Verbindung von Tatsachenskeptizismus und Wertfanatismus verhärtet, in allen Fällen ist die Sphäre der Meinungen als Medium der politischen Verständigung verkümmert.

Dass Normen im Prinzip der Rechtfertigung zugänglich sein sollten, gilt im philosophischen Diskurs als ebenso selbstverständlich wie die Erwartung, dass Tatsachen empirischer Überprüfung standhalten. Aber im praktischen Kontext, im Zusammenhang der Erörterung von Handlungsmöglichkeiten, stehen Tatsachen nicht für sich; sie sind „Söldner der Argumentation“,22 und müssen sich im Gewebe der Meinungen als Träger von Gründen bewähren. Ebenso sind Normen nicht mit Sanktionsgewalt ausgestattet, sondern können nur im Umfeld des Handelns die Funktion praktischer Orientierung übernehmen. Arendt lässt beide Seiten der Überprüfung, die der reinen Tatsachen und die der Normen auf sich beruhen und konzentriert sich stattdessen auf den in praktischer Hinsicht allein relevanten Zusammenhang von Tatsachen und Normen, der durch Meinungen gestiftet wird.

Ein Zusammenhang kann aber logischerweise nur unter der Voraussetzung der Differenz beider Wissensformen gestiftet werden. Gewiss sind auch Tatsachenwahrheiten nicht infallibel, aber ein Streit um Tatsachen stellt sich anders dar als ein Streit um Meinungen oder Urteile, da sich Tatsachenbehauptungen falsifizieren lassen. Eine Meinung dagegen muss sich argumentativ absichern; sie stützt sich auf die Plausibilität von Gründen; sie lässt sich durch übergreifende Ziele, durch normative Annahmen oder Grundüberzeugungen rechtfertigen. Dabei spielen Tatsachen die Rolle von Ausgangspunkten, auf die sich Meinungen beziehen können. Der Sinn einer politischen Auseinandersetzung basiert auf der Möglichkeit der Unterscheidung von Tatsachen und Meinungen. Eine Tatsache in Frage zu stellen bedeutet, auf andere Tatsachen zu verweisen; eine Meinung lässt sich durch den Verweis auf Tatsachen oder den Bezug auf andere Meinungen kritisieren. Im ersten Falle wird die Meinung in Frage gestellt, sofern sie auf falschen Voraussetzungen beruht. Wenn eine Meinung durch Konfrontation mit anderen Meinungen herausgefordert wird, zielt diese Invektive darauf, die Folgerungen und Konsequenzen zu modifizieren.

Tatsachen stehen für den Status quo; sie gehören der Vergangenheit an; Zukunftsbezug haben sie nur insofern, als sie Möglichkeiten ausschließen. Was unabänderlich eintreten wird, entzieht sich dem Handeln. Der Streit um Meinungen betrifft dagegen Handlungsmöglichkeiten. Darin zeigt sich die praktische Funktion der Meinungen. Sie eröffnen Handlungsräume im Modus der Gegenwart. Das schließt nicht aus, dass sich Meinungen auch auf Vergangenes beziehen. Im Medium der Meinungen zeigen sich Möglichkeiten des Handelns. Mit Meinungen erschließt sich die Dimension des Handelnkönnens in der Verbindung von Vergangenheit und künftigen Entwicklungsmöglichkeiten. So konstituiert sich im Prozess der Kommunikation die Gegenwart politischen Handelns. Für politisches Handeln sind Meinungen deshalb schlechterdings fundamental, da insbesondere gemeinsames Handeln auf den Möglichkeitsspielraum angewiesen ist. Nur im Horizont von Meinungen können sich politische Handlungsperspektiven ergeben.

  1. IV.Die Orientierungsfunktion der Meinung und die öffentliche Meinung  

Durch Meinungen erschließen sich Handlungsfelder, und Meinungen stiften Handlungszusammenhänge. Dies sind die fundamentalen praktischen Funktionen der Meinung. Grundsätzlich sind Handlungen nicht isoliert zu betrachten, sondern verweisen gewissermaßen von sich aus auf einen Zusammenhang, in dem sich Voraussetzungen und Ziele sinnvollen Handelns abzeichnen. Dies gilt nicht nur im Sinne einer linear weiterführenden Handlungskette, sondern auch für Handlungstypen, die sich nach dem Verhältnis von speziellem Fall und allgemeinem Schema zuordnen lassen und damit eine Hierarchie von Zwecken bilden. Schließlich ist die eigentliche Absicht konkreter Handlungen im seltensten Falle im unmittelbaren Resultat zu finden. Erst der übergreifende Zusammenhang, der bleibende Zweck, der nicht im Augenblick seiner Realisierung schon wieder obsolet ist, verbürgt die Rationalität des Handelns.

Die Aristotelische Ethik setzt auf diesen Fundus praktischen Wissens. Meinungen repräsentieren dementsprechend nicht nur punktuelles Hintergrundwissen; sie beschreiben insgesamt den Standpunkt des jeweiligen Akteurs. Mit der Standorthaftigkeit oder Perspektivität des Handelns ist insofern nicht nur die individuelle Besonderheit des Handelnden gekennzeichnet, die bei fortschreitender Entwicklung der Persönlichkeit im Idealbild eines rationalen Handlungssubjekts aufzuheben wäre; Perspektivität steht vielmehr für die Kompetenz, überhaupt handeln zu können und Stellung zu beziehen, weil man dazu über Orientierungen verfügen muss, die für ganz konkrete Verhältnisse spezifiziert sind. Wer um der Objektivität willen auf den eigenen Standort verzichten will, täuscht sich über die Unvermeidbarkeit von Perspektivität ebenso wie über den Charakter des Handelns. Nicht die Verallgemeinerbarkeit der Meinungen ist das Kriterium praktischer Rationalität, sondern deren praktische Funktion, die darin besteht, Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, Entscheidungen herbeizuführen und einen kontinuierlichen Handlungszusammenhang zu erschließen. Nur Meinungen können mithin den Orientierungsrahmen bieten, der es erlaubt, so zu handeln, dass sich die einzelnen Handlungen zum Sinnzusammenhang eines kohärenten Lebens fügen.

Die einzelne Handlungsperspektive ist dabei freilich nicht von einem Kontext kollektiven Handelns zu lösen. Im Gegenteil ergibt sich gerade aus dem Zusammen der unterschiedlichen Perspektiven eine besondere Qualität der Orientierung. Entscheidend ist, dass der einzelne selbst zum Gelingen der Praxis beiträgt. Orientierung stellt sich dadurch ein, dass sich Handlungsperspektiven überschneiden und zueinander in Beziehung treten. Nicht ein vorgegebenes Prinzip, sondern das freie Zusammenspiel der einzelnen bietet die notwendige Sicherheit im Handeln. Auch Normen können in diesem Zusammenhang die Funktion übergreifender Verbindlichkeiten einnehmen, die Orientierung stiften.

Verfolgt man diese Thematik in ihrem historischen Wandel, so wird daraus die rhetorische Form des Meinungsaustausches, auf deren Grundlage sich das Paradigma des Geschmacks entwickelt. Dessen ursprünglich genuin praktische Bedeutung verliert sich jedoch bald und wird ausdifferenziert zu einer rein ästhetischen Konzeption, die ihre prägnanteste Formulierung in Kants Kritik der Urteilskraft findet. Dass das Modell gegenseitiger Orientierung im Geschmack in der Tat ein breites Spektrum abdeckt, das von der bloßen Mode bis hin zum maßgebenden Urteil des Connaisseurs reicht, ist nicht zufällig. Die unterschiedliche Qualität des Meinungsaustausches wird bestimmt durch die Kompetenz der Teilnehmer, sich eines gemeinsamen Horizontes zu versichern. Weniger der Bildungsstand der einzelnen als deren Fähigkeit, Gemeinsamkeit ins Werk zu setzen und zu bekräftigen, ist die Bedingung einer gelungenen Verständigung im Handeln.

Die Antike hält dafür ein anderes Modell bereit, das sich am Paradigma der Rhetorik orientiert. Aristoteles erwägt die Möglichkeit, dass die Menge, von der kein einzelner wirklich tugendhaft ist, in der Gesamtheit bessere Entscheidungen fällt als der einzelne Beste.23 So beurteilt auch die Menge die Werke der Musik oder Dichtkunst angemessener, indem jeder einen anderen Aspekt der Sache betrachtet. Dadurch entsteht auf elementare Weise die Situation, der in der Rhetorik durch die Gattung der Beratung (genus deliberativum)24 entsprochen wird. Nicht erst das Zusammentreffen der Fachleute bedeutet Beratung, sondern die wechselseitige Beleuchtung der Lage in Fragen des gelungenen Lebens, für die jeder irgendeine Kompetenz besitzt. Der einzelne muss dabei weder als besonders aufgeklärte Person vorgestellt werden, noch erschöpft sich die Orientierungsleistung in der Vermittlung und Reproduktion vorgegebener Schemata. Was als Maßstab vorauszusetzen ist, wird genau genommen selten eigens sichtbar. Es sind die fundamentalen Orientierungen und Überzeugungen, die als Ethos, als Sittlichkeit in Erscheinung treten. Sie artikulieren sich in den besonderen Lebensentwürfen, erschöpfen sich darin freilich umso weniger, als umgekehrt die Besonderheit der unterschiedlichen Auslegungen zum eigentlichen praktischen Problem wird.
Im politischen Maßstab werden Meinungen zu einem Phänomen, das sich von ihren individuellen Trägern ablöst. Virulent wird diese Verselbständigung erst mit der neuzeitlichen Individualisierung, die den Kontrast von individueller Meinung und kollektivem Meinungsbild erfahrbar macht. Das Singularetantum „öffentliche Meinung“ referiert auf eine unüberschaubare Vielzahl von Einzelmeinungen, die aufeinander bezogen, teils gleichförmig, teils sich überschneidend ein im Ganzen diffuses Bild ergeben.25 Die öffentliche Meinung zu identifizieren ist selbst eine Frage der Meinungsbildung. Die Demoskopie verspricht zwar, ein objektives Bild der öffentlichen Meinung zu liefern, ermittelt aber in der Tat nur die Häufung isoliert erhobener Einzelmeinungen, die auf vorgegebene Fragen zugeschnitten sind.26 Damit wird jedoch gerade ihre rhetorische Qualität unterschlagen, die darin besteht, durch die Überschneidung und wechselseitige Beeinflussung der Meinungen einen Handlungsraum zu erschließen, der so möglicherweise in keiner der Einzelmeinungen schon angelegt war. Die Orientierungsfunktion der öffentlichen Meinung basiert darauf, dass sie mehr bietet als die Summe der Einzelmeinungen.
Der Preis dieser Orientierungsfunktion ist die Opazität der öffentlichen Meinung. Die Momentaufnahme des Meinungsbilds enthält die fundamentalen Grundüberzeugungen ebenso wie die Tendenzen volatiler Stimmungen. Die moderne Erscheinungsform der öffentlichen Meinung ist gezeichnet von dieser Ambivalenz, die Hegel begrifflich prägnant registriert: „Das an und für sich Allge­meine, das Sub­stantielle und Wah­re ist darin mit ihrem Gegenteile, dem für sich Eigentümlichen und Besonde­ren des Meinens der Vielen, verknüpft“.27 Einerseits ist die öf­fentliche Meinung Aus­druck der sub­stantiel­len Sittlichkeit als der wahren Grundlage vernünftiger Verhältnisse, andererseits ist sie qua Meinung ihrem Inhalt nicht an­gemessen, sofern im sub­jektiven Räsonnement die Zufälligkeit individueller Ansichten durchschlägt. Deshalb verbinden sich in der öffentlichen Meinung, so Hegel, ununterscheidbar Wahrheit und endloser Irrtum. Ungeachtet der syste­ma­ti­schen Konsequenzen Hegel­scher Philosophie trifft seine Charakterisierung den Nerv eines Phänomens, das zu­nächst als theoretisches Kon­zept, aber auch als politi­sche Kampfparole in dieser paradoxalen Erscheinungsform fixiert wurde.28

Dieser Vor­geschichte ist es zu verdanken, dass subjektives Urteilen und normative Grundprinzipien in Opposition treten und zu unvereinbaren Extremen stilisiert werden, ein Problem, das auch noch die zeitgenössischen Auffassungen der öffentlichen Meinung prägt. Auf eine Formel gebracht besteht das Dilemma darin, dass die öffent­­liche Meinung, vom Kontext traditioneller Lebensformen abgelöst, einer­seits zum Inbegriff blinder Gewohnheit degradiert wird, anderer­seits als Vehikel legitimer demokratischer Entscheidungen gilt und damit als Legitimationsinstanz beansprucht wird. Beide Funktionen hängen jedoch zusammen. Dem freien subjektiven Urteil, dem Recht auf eine eigene Meinung, wird ein Wert zugebilligt unerachtet seiner inhaltlichen Qualität. Zugleich sind Meinungen einem pauschalen Mani­pula­tions­ver­dacht ausgesetzt.

Am Standard überprüfbaren Wissens gemessen diskreditiert sich das bloße Meinen, sofern es ebenso blind in Kritik um­schlägt wie zur schlichten Affirmation tendiert. Die Erwartung, dass der Austausch der Meinungen in einen Konsens geläuterter Meinungen mündet, ist nicht nur illusionär, sondern unangemessen, weil damit die Bedeutung pluralistischer Meinungsbildung in Frage gestellt wird. Die öffentliche Meinung kann weder als Legitimationsgrund politischen Handelns noch als Instanz der Wahrheit dienen. Beide Erwartungen verzerren die Prozesse der Meinungsbildung und depravieren dadurch die praktische Funktion, die Meinungen als Orientierungsinstanz unverzichtbar erscheinen lassen.

Dabei ist es gerade die von Arendt immer wieder hervorgehobene Pluralität der Meinungen, der die öffentliche Meinung ihren Status als Medium politischer Willensbildung verdankt. Im Modus der Pluralität tauchen unterschiedliche Möglichkeiten auf, die den Raum des Handelns ausmessen. Denn nur dort, wo sich Alternativen anbieten, kann von Handlung die Rede sein. Durch die Pluralität der Meinungen zeichnen sich auch Zusammenhänge ab, die von den einzelnen Akteuren so nicht avisiert waren. So verbinden sich spezielle Ansichten und Interessen mit übergeordneten Gesichtspunkten; und umgekehrt können auch Widersprüche und Handlungskonflikte zum Vorschein kommen, die in der Betrachtung einzelner Akteure nicht präsent waren. Meist sind Handlungssituationen so komplex, dass sie mit einer Ansicht allein nicht angemessen erfasst werden. Eine Handlungssituation lässt sich im politischen Maßstab nicht zureichend von einem einzigen Standpunkt aus erschließen und beurteilen. Deshalb hat die Beteiligung Vieler an der Willensbildung außer der Legitimationsfunktion auch darin ihre politische Berechtigung, dass erst durch die Überschneidung der Perspektiven die eigentliche Lage erkennbar wird.

Die Regel des Römischen Rechts quod omnes tangit ab omnibus approbari debet, die im kanonischen Recht verallgemeinert wurde und sich unter den demokratischen Verhältnissen der Moderne zum Leitsatz politischer Partizipation entwickelt hat, spricht zwar von der allseitigen Zustimmung aller Betroffenen. Damit ist jedoch nicht der reine Konsens zu verstehen, sondern die Repräsentation der Vielfalt der Perspektiven, die sich im Urteil über eine Angelegenheit artikulieren.29 Konsensbildung und Dissens zusammen ergeben das demokratische Grundmuster der Meinungsbildung. Demokratische Verfassungen sind darauf angelegt, diese beiden widersprüchlichen, aber zugleich komplementären Tendenzen zu verbinden und den Prozess der Meinungsbildung so zu moderieren, dass Entscheidungen auch dann akzeptabel sind, wenn sie nicht die direkte Zustimmung aller Betroffenen finden.
Arendt grundsätzliches Misstrauen gegenüber der öffentlichen Meinung, in der sie das Gegenteil echter pluralistischer Meinungsbildung zu erkennen meint, folgt der von Tocqueville stammenden Einschätzung, dass die öffentliche Meinung der Mehrheitsmeinung entspricht.30 Tocqueville diagnostiziert jedoch gleichzeitig die problematischen Folgen des in der amerikanischen Gesellschaft kultivierten Individualismus, den er als direkte Auswirkung der sozialen und rechtlichen Gleichheit deutet. Die Gleichheit trennt und isoliert die Individuen und konterkariert alle Versuche gemeinsamen politischen Handelns, die eine demokratische Gesellschaft ausmacht. Dieser Tendenz wirken laut Tocqueville die Zeitungen entgegen, die kraft ihrer meinungsbildenden Wirkung Gemeinsamkeit stiften und damit die politische Handlungsfähigkeit sichern können.31 Die mediale Moderation von Meinungen charakterisiert die Entstehung der öffentlichen Meinung besser als die Idee einer homogenen Mehrheitsmeinung. Beide Aspekte, die Entfaltung der individuellen Meinungen und die Bildung der öffentlichen Meinung, die keineswegs einheitlich sein muss, gehören zum Prozess pluralistischer Meinungsbildung, die politischem Handeln zugrunde liegt.
In diesem dynamischen Gebilde situiert Arendt das Phänomen der Lüge. Ihre Diagnose gipfelt in der These, dass gerade die erfolgreichen Lügen letztlich auf einer Selbsttäuschung des Lügners beruhen.32 Politische Lügen sind nicht nur Ausdruck fehlender Wahrhaftigkeit, sondern mangelnder Kenntnis der Lage und der Handlungswirklichkeit. Sie zielen auf die öffentliche Meinung, die im Falle einer erfolgreichen Lüge eine Modifikation erfährt, die sich von bloßer Täuschung unterscheidet. Hierin sieht Arendt die größte Gefahr für die politischen Verhältnisse. Dass die öffentliche Meinung den Formen der Selbsttäuschung recht tolerant gegenübersteht,33 macht sie anfällig für die Deformationen, die durch eine Pervertierung des Wirklichkeitsbezugs entstehen. Die politische Täuschung dieses Stils beschränkt sich meist nicht auf eine Einzelmeinung, sondern attackiert die Meinungsbildung insgesamt, indem sie anderen die Fähigkeit, eine qualifizierte eigene Meinung zu vertreten, abspricht. Die Lüge gründet auf der Verachtung und Diskreditierung der anderen, die nicht als gleichberechtigte Akteure anerkannt werden.
Die Lüge gleicht in diesem Punkt dem despotischen Wahrheitsanspruch. Während aber der Vertreter der Wahrheit sich außerhalb des politischen Bereichs stellt,34 agiert der Lügner im Medium der öffentlichen Meinung. Die Verfälschung von Tatsachen kann hier im Gesamtzusammenhang eine fatale Wirkung entfalten. Arendt spricht davon, dass – im Extremfall – die Vernichtung des politischen Gegners vorbereitet wird. Auch in weniger dramatischen Szenarien wirkt sich die Lüge im Resonanzraum der öffentlichen Meinung dahingehend aus, dass die Orientierungsleistung der Meinung einschränkt wird. Dies betrifft die Urheber der Lüge ebenso wie die Opfer. Wenn Tatsachen manipuliert werden, können Meinungen keine Handlungsoptionen mehr erschließen. Indem Meinungsbildung sabotiert wird, verliert die politische Urteilskraft ihren Boden.

Im Unterschied zur strategischen Lüge der alltäglichen Handlungssituationen, die durchaus für bestimmte Handlungsabsichten eingesetzt werden kann, verengen Lügen im Medium der öffentlichen Meinung den Handlungsspielraum, weil sie die konstitutive Differenz zwischen Tatsachen und Meinungen verwischen. Praktische Orientierung dagegen lebt von der wechselseitigen Korrektur und Relativierung der vielen Einzelmeinungen, die sich in übergreifenden Perspektiven und festen Topoi manifestiert. Die Orientierung, die öffentliche Meinung im gelungenen Falle bieten kann, besteht darin, dass sich unterschiedliche Perspektiven auf einen Bestand allgemein anerkannter Tatsachen beziehen, um sich in einem Wettbewerb differierender Interpretationen zu messen. Es gibt keine Garantie, dass dabei tatsächlich die beste, qualifizierteste Meinung obsiegt. Dennoch ist die Korrekturwirkung dieses Abgleichs der Meinungen nicht zu unterschätzen, zumal in der Regel nicht feste Positionen gegeneinander ins Feld geführt werden, sondern diese selbst sich erst im öffentlichen Austausch konturieren, in größere Zusammenhänge einfügen und möglicherweise in Kompromisse oder übergreifende Perspektiven eingehen.

Ein in diesem Sinne flüssiges Spiel der öffentlichen Meinung muss kein definites Ergebnis einer kollektiven Gesamtmeinung liefern. Wichtig ist vielmehr, dass die unterschiedlichen Meinungen sich trotz bestehender Differenzen im Gefüge des Ganzen verorten lassen und Unterschiede deutlich werden, die das Verhältnis der Akteure untereinander indizieren. So besitzt die öffentliche Meinung, weit davon entfernt, als Organ der Wahrheit zu gelten zu können, eine insgesamt integrative Funktion. Manipulative Maßnahmen dagegen wirken desintegrativ, indem sie Pluralität unterlaufen und auf Homogenität zielen, in der alle Unterschiede unter Einebnung der Differenz von Tatsachen und Meinungen sich in diffusem Konsens verlieren.

Arendts Ausführungen ergeben trotz mancher blinder Flecken insgesamt ein stimmiges Bild, das auf die konstitutive Funktion der Meinungen fokussiert ist. Eine schlichte Aufforderung zur Wahrheit angesichts der Lüge würde die Komplexität des Problems unterbieten. Wahrheit im praktischen Sinne zu verteidigen heißt, dem rhetorischen Charakter der Meinungsbildung Rechnung zu tragen. In diesem Medium, nicht durch die Beschwörung vermeintlich evidenter Prinzipien, kann sich politische Urteilskraft entfalten.

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Löwith, Karl (1968): Vico’s Grundsatz: verum et factum convertuntur. Seine theologische Prämisse und deren säkulare Konsequenzen, Heidelberg

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Tocqueville, Alexis de (1987): Über die Demokratie in Amerika [1835], übers. v. H. Zbinden, Zürich

Zenkert, Georg (1992):Die Macht der öffentlichen Meinung“, in: Der Staat 31, Heft 3­

 

1Kant 1977b

2Arendt 1967, 44

3Arendt 1982

4S. zum Beispiel die Anmerkungen von Ronald Beiner (Beiner 2004, 133 ff.).

5Gehlen 2004, 141 ff.

6Chamayou 2019, 267 ff.

7S. dazu insgesamt: Ptassek et. a. 1992

8Habermas 1962; s. dazu Ptassek et. al. 1992, 220 f.

9Ptassek et. al. 1992, 237 ff.

10Arendt, 1987, 86

11Madison, Hamilton, Jay 1987, Nr. 49

12Bacon 1990, I, 29

13Arendt 1987, 69

14Kant 1977a, §§ 20-22

15Arendt 1987, 48; die Definition findet sich in Leibniz‘ Monadologie § 33: „Vernunftwahrheiten sind notwendig, und ihr Gegenteil ist unmöglich; die Tatsachenwahrheiten sind zufällig, und ihr Gegenteil ist möglich.“

16Arendt 1987, 49

17Löwith 1968

18 Daston 2001, 103 ff.

19 Arendt 1987, 84

20 Arendt 1987, 51

21 Arendt 1987, 76

22 Daston, ebd., S. 29

23 Aristoteles 1981, 1281a 38 ff.

24 Aristoteles 1980, 1359a 30 ff.

25 S. dazu Zenkert 1992

26 Hennis 1957; Ptassek et. al. 1992, 261 ff.

27 Hegel 1970, § 316.

28  Prägend ist Jürgen Habermas, (Habermas 1962), der die öffentliche Meinung dem Maßstab rationalen Diskurses unterzieht.

29 Teubner 2018

30 Tocqueville 1987, Bd. I, II. Teil, Kap. 7, 378. Arendt 1974, 290 ff.

31 Tocqueville 1987, Bd. II, II. Teil, Kap. 6, 160 ff.

32 Arendt 1987, 78

33 Arendt 1987, 79

34 Arendt 1987, 86